Raidboxes Partnerprogramm Teilnahmebedingungen
Du bist an unserem Partnerprogramm für Agenturen und Freelancer:innen interessiert? Wir freuen uns, dass du dabei bist! Im Folgenden findest du unsere aktuellen Teilnahmebedingungen für deinen Start als Raidboxes Partner.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Partnerbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Raidboxes GmbH mit dem Partner im Zusammenhang mit dem Raidboxes Partnerprogramm für Agenturen und Freelancer.
(2) Raidboxes schließt keine Partnerverträge mit Verbrauchern i. S. v. § 13 BGB. Der Partner erklärt mit seiner Registrierung für das Partnerprogramm, dass er nicht als Verbraucher handelt.
(3) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, gelten diese Partnerbedingungen auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Partner, ohne dass Raidboxes in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Entsprechendes gilt, wenn der Partner Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist.
(4) Diese Partnerbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Raidboxes ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Raidboxes in Kenntnis der Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Partnerprogramm; Partnerlevel
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme am Partnerprogramm, mit dem der Verkaufunserer Produkte über unsere Website erhöht werden soll. Die Teilnahme an dem Partnerprogramm ist für den Partner kostenlos.
(2) Raidboxes bietet dem Partner erweiterte Funktionen, attraktive Rabatte für eigene Hostingverträge und einmalige Provisionen für erfolgreich vermittelte Neukunden.
(3) Die Höhe der Rabatte sowie die Höhe der Vermittlungsprovision sind abhängig von der Einstufung des Partners in ein Partnerlevel und ein Provisionslevel durch Raidboxes.
Informationen zu den Partner- und Provisionsleveln sowie zu den korrespondierenden Rabatten und der Vermittlungsprovision sind hier abrufbar.
(4) Die Einstufung des Partners erfolgt nicht automatisch, sondern wird auf Anfrage des Partners von Raidboxes festgelegt. Raidboxes berücksichtigt dabei u. a. die hier einsehbaren Voraussetzungen der einzelnen Level, ist in der Entscheidung aber frei. Der Partner hat keinen Anspruch darauf, einem bestimmten Level zugeordnet zu werden.
(5) Änderungen im Partner- oder Provisionslevel und damit verbundene Änderungen der Konditionen gelten ausschließlich mit Wirkung für die Zukunft. Bereits geschlossene oder vermittelte Vertragsverhältnisse sind nicht betroffen.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragstext, Eingabefehler und Vertragssprache
(1) Der Vertragsschluss setzt voraus, dass der Partner einen Raidboxes Account besitzt und die Funktion zuvor durch Raidboxes im Dashboard freigeschaltet wurde. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Partner sich mit seinem Account anmeldet, die Funktion „Partnerprogramm“ aufruft und den Button „Jetzt Partner werden“ anklickt. Den Vertragsschluss bestätigt Raidboxes unmittelbar im Anschluss per E-Mail.
(2) Der Vertragstext wird von Raidboxes nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist dem Partner danach nicht mehr zugänglich.
(3) Seine Daten kann der Partner jederzeit vor Anklicken des Buttons „Jetzt Partner werden“ überprüfen und Eingabefehler erkennen. Falls erforderlich, können die in seinem Browser vorhandenen Funktionen genutzt werden, um die Darstellung der Daten zu vergrößern. Seine Daten kann der Partner mithilfe der im Dashboard vorgesehenen Korrekturhilfen und neuer Eingaben mittels seiner Maus und Tastatur korrigieren. Den Vertragsschluss kann der Partner jederzeit vor Anklicken des Buttons „Jetzt Partner werden“ durch Schließen des Browsers abbrechen.
(4) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
§ 4 Pflichten des Partners
(1) Der Partner verwendet die von Raidboxes bereitgestellten Werbemittel, um auf die Angebote von Raidboxes aufmerksam zu machen. Es steht dem Partner frei, ob, an welcher Stelle und wie oft er auf Raidboxes hinweist.
(2) Soweit der Partner auf die Angebote von Raidboxes aufmerksam macht, ist er verpflichtet, dabei nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Jugendschutzvorschriften) zu verstoßen oder die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild) zu verletzen. Untersagt sind insbesondere Inhalte, die rassistisch, pornografisch, obszön, gewaltverherrlichend oder beleidigend sind.
(3) Jeder Missbrauch des Partnerprogramms ist untersagt. Das Generieren von Leads oder Sales über unlautere Methoden, unzulässige Mittel und/oder das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen ist untersagt. Der Partner verpflichtet sich, keine Leads oder Sales vorzutäuschen, die nicht stattgefunden haben. Insbesondere sind Praktiken untersagt, die das Tracking des Nutzers verschleiern oder Werbemittel für den Nutzer nicht wahrnehmbar anzeigen.
§ 5 Werbemittel
(1) Raidboxes räumt dem Partner an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares und auf die Laufzeit des Vertrages befristetes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht zur Einräumung weiterer Nutzungsrechte (Unterlizenzierung). Der Partner ist nicht berechtigt, die zur Verfügung gestellten Werbemittel selbst oder durch Dritte zu bearbeiten oder umzugestalten.
(2) Raidboxes behält sich vor, dem Partner die Verwendung der zur Verfügung gestellten Werbemittel zu untersagen, falls diese geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen von Raidboxes zu gefährden. Ein solcher Fall liegt insbesondere vor, wenn die zur Verfügung gestellten Werbemittel im Zusammenhang mit rechtswidrigen Inhalten genutzt werden.
(3) Raidboxes behält sich vor, die zur Verfügung gestellten Werbemittel während der Laufzeit des Vertrages zu ändern. In diesem Fall wird Raidboxes den Partner rechtzeitig informieren.
§ 6 Vergütung und Abrechnung
(1) Der Partner erhält eine erfolgsabhängige Vergütung als Pay-per-Sale (Provision).
(2) Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Provisionslevel des Partners und berechnet sich am Monatspreis (netto) des ersten abgerechneten und vom Endkunden bezahlten Box Tarifs. Weitere Tarife desselben Endkunden bleiben unberücksichtigt.
(3) Der Anspruch des Partners auf die Vergütung entsteht, sobald alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
– Durch die Werbetätigkeit des Partners ist ein Box Vertrag eines Endkunden mit Raidboxes zustande gekommen;
– Der Vertragsschluss ist von Raidboxes protokolliert („getrackt“) und dem Partner zugeordnet worden;
– Die Zahlung des Endkunden ist vollständig bei Raidboxes eingegangen;
– Der Vertrag des Endkunden muss für eine festgelegte Zeit bestehen (Mindestkundenbindung). Die Dauer der Mindestkundenbindung ist abhängig vom Provisionslevel und kann hier eingesehen werden.
– Es handelt sich bei dem Endkunden um einen Neukunden. Vertragsschlüsse des Partners selbst, seiner Angehörigen oder Mitarbeiter sowie eines Mitarbeiters der Raidboxes GmbH sind ausgeschlossen.
(4) Raidboxes rechnet über die dem Partner zustehende Vergütung jeweils zum 15. eines Kalendermonats für den vorausgegangenen Kalendermonat ab. Der Partner erhält eine E-Mail mit Informationen darüber, wann der Endkunde mit welchen Konditionen einen Box Tarif bestellt hat und ob die Mindestkundenbindung erreicht ist. Raidboxes teilt dem Partner – wenn alle Voraussetzungen vorliegen – die ihm zustehende Vergütung mit.
(5) Einwendungen hat der Partner innerhalb von 6 Wochen nach Übermittlung der Abrechnung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt. Raidboxes wird den Partner bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen.
(6) Die Auszahlung der Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Erstellung der Abrechnung. Die Auszahlung erfolgt auf die vom Partner im Partnerbereich des Dashboards hinterlegten Bankdaten und setzt voraus, dass diese zuvor vom Partner korrekt hinterlegt wurden.
§ 7 Laufzeit und Beendigung; Inaktivität des Partners
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Partner jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch entsprechende Kündigungserklärung beendet werden. Raidboxes kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses verliert der Partner die Berechtigung, Werbemittel von Raidboxes zu nutzen. Diese sind unverzüglich zu entfernen.
(4) Die Vergütung für innerhalb der Vertragslaufzeit vermittelte Verträge bleibt von der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Partner unberührt. Nach Beendigung vermittelte Verträge mit Endkunden bleiben jedoch unberücksichtigt.
(5) Raidboxes ist berechtigt, den Partnervertrag zu kündigen und die Partnerfunktion zu deaktivieren, wenn der Account des Partners für mindestens 12 Monate inaktiv war. Ein Account gilt als inaktiv, wenn in diesem Zeitraum keine Verträge aktiv waren, keine Neukunden vermittelt und keine aktiven Dev Boxen verwendet wurden. Nutzern, die wegen Inaktivität deaktiviert wurden, steht es jederzeit frei, nach Rücksprache mit Raidboxes wieder in das Partnerprogramm einzutreten.
§ 8 Haftung
(1) Raidboxes haftet unbeschränkt:
– bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
– im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
– für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Im Übrigen ist eine Haftung von Raidboxes ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Raidboxes.
§ 9 Freistellung
Der Partner stellt Raidboxes von allen Ansprüchen Dritter, die gegen Raidboxes in Zusammenhang mit einer vom Partner im Zusammenhang mit diesem Partnerprogramm verschuldeten Rechtsverletzung erhoben werden, auf erstes Anfordern hin frei. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die durch die notwendige und angemessene Rechtsverteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
§ 10 Änderungsvorbehalt
Raidboxes ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm während der Vertragslaufzeit zu ändern und anzupassen, sofern hierzu technisch, rechtlich und/oder wirtschaftlich eine Notwendigkeit besteht. Raidboxes wird dem Partner die geänderten Bedingungen in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich wird Raidboxes dem Partner eine angemessene Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Raidboxes wird den Partner bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von Raidboxes.
(3) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.