Du betreibst einen Onlineshop mit WooCommerce? Und willst Abmahnungen vermeiden? In 2018 haben über 20 Prozent der Shops eine solche erhalten – laut einer Umfrage des Händlerbundes. Wir nennen die häufigsten Gründe für eine WooCommerce Abmahnung bzw. für deinen Onlineshop. Damit kannst du rechtzeitig reagieren.
Der Kostenpunkt für eine Abmahnung liegt meistens im vierstelligen Bereich; Abmahnungen durch Verbände, wie etwa dem IDO Verband, oder dem Verband Sozialer Wettbewerb, sind mit unter 500 Euro „günstiger“. Umso wichtiger ist es für Händler zu wissen, was es mit Abmahnungen auf sich hat, und was die wichtigsten Abmahngründe sind.
Die Erfahrung des Händlerbundes zeigt: Die meisten Abmahnungen sind berechtigt und können dementsprechend auch vermieden werden. Als Kunde von Raidboxes erhältst du einen exklusiven Rabatt auf Pakete des Dienstleisters für Rechtssicherheit.
Tipp
Abmahnungen in Deutschland
Eine Abmahnung ist juristisch betrachtet die Aufforderung, eine Sache zu unterlassen, die den anderen beeinträchtigt. Das können die Äste vom Apfelbaum des Nachbarns sein, die über die Grundstücksgrenze ragen, aber auch eine falsche Berichterstattung in der Presse über eine Person.
Im E-Commerce betrifft es hauptsächlich wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Es geht also darum, dass ein Händler einen anderen abmahnt, da dieser gegen Vorschriften im Wettbewerbsrecht verstößt. Durch diesen Verstoß erlangt der Händler einen Wettbewerbsvorteil gegenüber denjenigen, die sich gesetzestreu verhalten. Er beeinträchtigt also den Wettbewerb.
Ein Beispiel: Ein Händler unterlässt es, seine Verpackungen bei einem der dualen Systeme zu lizenzieren. Dadurch spart er Kosten, die er eigentlich mit in die Produktpreise einziehen würde. Seine Produkte kann er im Schnitt dadurch günstiger anbieten, als seine Konkurrenz.
Vereinfacht gesagt sind die Grundvoraussetzungen für das Aussprechen einer Abmahnung also, dass man durch den Wettbewerbsverstoß eines anderen einen Nachteil erleidet. Dies wiederum bedeutet, dass derjenige, der den Verstoß begeht, im direkten Wettbewerbsverhältnis zu dem abmahnenden Händler stehen muss.
Abmahnung durch Wettbewerber
Ein Wettbewerbsverhältnis liegt beispielsweise bei einem ähnlichen Warensortiment vor. Meist spricht der Händler die Abmahnung auch nicht selbst aus, sondern beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Die Kosten kann er sich dann bei dem Abgemahnten zurückholen.
Zu einer Abmahnung gehört außerdem meist noch eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese ist im Grunde genommen nicht anderes als ein Vertrag, mit dem der Konkurrent verspricht, den Fehler nicht zu wiederholen. Bei einem Vertragsbruch wird eine Vertragsstrafe fällig. Damit es gar nicht erst zu dieser kostspieligen Folgeerscheinung kommt, nennen wir sie für dich: Die fünf häufigsten Gründe für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Grund 1: Die veraltete Widerrufsbelehrung
Das Widerrufsrecht gibt es in seiner jetzigen Form seit 2014. Dennoch geistern noch immer veraltete Widerrufsbelehrungen durch die Onlineshops. Sie sind daran zu erkennen, dass der Shopbetreiber seinen Kunden darüber belehrt, dass er den Widerruf auch in Form einer kommentarlosen Rücksendung erklären könne. Das ist aber falsch! Seit 2014 hat der Widerruf durch Erklärung gegenüber dem Unternehmen zu erfolgen.
Das bedeutet, dass der Kunde seinen Willen zum Widerruf formulieren muss. Wer diese Formulierung noch in seinen Rechtstexten hat, sollte also schnell handeln. Übrigens: Trotz rechtlich korrekter Widerrufsbelehrung kann es vorkommen, dass ein Kunde die Ware kommentarlos zurückschickt. Das kann für Unsicherheit beim Händler führen.
Grund 2: Werbung mit versichertem Versand
Ebenso oft wird die Werbung mit dem versicherten Versand abgemahnt. Diese Floskel fällt unter das „Werben mit Selbstverständlichkeit“. Zumindest dann, wenn der Händler sein Geschäft an Verbraucher ausrichtet. Denn: Laut § 475 Absatz 2 BGB trägt der Unternehmer das Transportrisiko beim Versendungsverkauf. Das bedeutet, dass der Händler in der Haftung ist, wenn die Ware auf dem Weg zum Kunden verloren geht oder beschädigt wird.
Ob die Versendung versichert erfolgt oder nicht, spielt für den Kunden im Ergebnis keine Rolle. Durch die Aussage „versicherter Versand” suggeriert der Händler aber das Gegenteil. Nämlich, dass der Kunde bei ihm gegenüber anderen Händlern, die diese Aussage nicht tätigen, besonders abgesichert sei.
Hinweis
Übrigens: Im B2B- oder C2C-Geschäft gilt dies nicht. Hier geht das Transportrisiko auf den Käufer über, sobald die Ware an den Dienstleister übergeben wurde. Für den Käufer spielt es hier also sehr wohl eine Rolle, wie versendet wird.
Grund 3: Pauschale Werbung mit Garantie
„2 Jahre Garantie!” – solche Aussagen locken Kunden, doch: Auf was besteht eigentlich die Garantie? Auf ein bestimmtes Teil des Produktes? Auf die Farbe? Und wohin wende ich mich als Kunde, wenn es zum Garantiefall kommt? Verschweigt die Bewerbung einer Garantie diese Umstände, so handelt es sich um eine rechtswidrige pauschale Werbung mit einer Garantie.
Eine korrekte Angabe einer solchen Garantie muss beispielsweise den Namen und die Anschrift des Garantiegebers enthalten und erklären, was im Garantiefall zu tun ist. Bei der pauschalen Aussage hingegen weiß der Kunde nicht, was eigentlich zu tun ist, wenn etwas schief geht. Vielleicht deckt die Garantie eigentlich nur einen kleinen Teil von Schäden ab? Hätte der Kunde das vor dem Kauf gewusst, dann wäre die „2 Jahre Garantie”-Aussage sicherlich nicht mehr so verlockend gewesen.
Grund 4: Die fehlende Grundpreisangabe
Die Preisangabenverordnung (PDF) verpflichtet zur Angabe eines Grundpreises. Damit soll gewährleistet werden, dass Verbraucher die Preise von Waren, die in unterschiedlichen Füllmengen verkauft werden, trotzdem noch vergleichen können. Die Grundpreisangabe muss immer dann gemacht werden, wenn ein Produkt nach Länge, Gewicht, Volumen oder Fläche angeboten wird. Einen Grundpreis pro Stück sieht das Gesetz hingegen nicht vor.
Wird ein Produkt nach Länge, Gewicht, Volumen oder Fläche angeboten, so muss die Grundpreisangabe entsprechend pro Kilogramm, Liter, Meter und so weiter angegeben werden. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Volumen üblicherweise unter 250 Gramm oder Milliliter liegt, darf die Grundpreisangabe auch pro hundert Gramm beziehungsweise Milliliter erfolgen.
Hinweis
Die Grundpreisangabe muss immer dann gemacht werden, wenn mit dem Gesamtpreis geworben wird. Es ist also nicht ausreichend, sie in der Produktbeschreibung mit zu nennen.
Für den Marktplatz Ebay empfiehlt es sich daher, die Grundpreisangabe mit in die Überschrift des Artikels zu packen. Denn: Ebay ermöglicht es den Verkäufern zwar prinzipiell einen Grundpreis einzupflegen. Dieser wird in der Regel direkt unter dem Gesamtpreis angezeigt. Allerdings erstellt Ebay auch Katalogansichten, wie etwa „Kunden kauften auch“. Hier kann es im Einzelfall vorkommen, dass der Gesamtpreis ohne den Grundpreis gelistet wird.
Grund 5: Fehlende Registrierung bei LUCID
Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Dieses hat nahtlos die alte Verpackungsordnung abgelöst und sieht neue Pflichten für Händler vor. Der Grundgedanke des Gesetzes ist es, dass derjenige, der den späteren Verpackungsmüll an den Verbraucher sendet, auch für die Entsorgung aufkommen soll. Daher müssen Verpackungen bei einem der dualen Systeme lizenziert werden.
Dieser Prozess ist nicht neu: Die Pflicht zur Lizenzierung besteht bereits seit Mitte der 90er Jahre. Sie wurde bis Ende 2018 durch die Verpackungsordnung geregelt. Das Problem dabei: Ob jemand dieser Pflicht nachkommt, oder nicht, war faktisch kaum zu überprüfen. Daher gab es möglicherweise viele Unternehmer, die dieser Pflicht nicht nachgekommen sind.
Dies hat sich seit dem 01.01.2019 grundlegend geändert: Mit dem neuen Verpackungsgesetz wurde auch die Datenbank der sogenannten „Zentralen Stelle“ eingerichtet. Auf dieser Datenbank müssen sich alle, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, zusätzlich zur Lizenzierung beim dualen System registrieren. Die Datenbank heißt LUCID und ist öffentlich einsehbar. Das bedeutet, dass es nun nicht nur Behörden leichter haben, Verstöße zu ermitteln. Auch deine Mitbewerber können schauen, ob sich die Konkurrenz ans Gesetz hält.
Hilfe bei Abmahnungen
Für einige europäische Länder und Sprachen gibt es Dienste wie den Händlerbund. Dieser stellt fortlaufend aktualisierte Rechtstexte zur Verfügung, welche deinen Onlineshop noch abmahnsicherer machen. Besonders praktisch ist die Schnittstelle zu WooCommerce. Das minimiert deinen administrativen Aufwand erheblich.
Der Händlerbund steht dir auch bei juristischen Fragen und Abmahnungen zur Seite. Du bist Kunde von Raidboxes? Dann erhältst du im ersten Jahr exklusiv einen Nachlass von 3 Monaten auf die Pakete des Händlerbundes. Nutze dazu folgenden Link: https://www.haendlerbund.de/de/raidboxes.
Welche Fragen zu Abmahnungen und WooCommerce hast du? Nutze gerne die Kommentarfunktion. Du willst weitere Tipps zu WordPress und WooCommerce erhalten? Dann folge uns auf Twitter, Facebook oder über unseren Newsletter.